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OVG Berlin, 30.12.1993 - 2 S 22.93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutzbedürfnis; Nachbarklage; Baugenehmigung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Einwedungsverzicht; Teilungsgenehmigung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.07.1993 - 19 A 486.93
- OVG Berlin, 30.12.1993 - 2 S 22.93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2717
- NVwZ 1994, 1228 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90
Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum - …
Auszug aus OVG Berlin, 30.12.1993 - 2 S 22.93
Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung, mit der die Errichtung eines Gebäudes auf einer im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstücksfläche gestattet wird, fehlt dem einzelnen Wohnungseigentümer die Klagebefugnis auch dann, wenn die Genehmigung einem anderen Wohnungseigentümer oder einem der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht angehörenden Dritten erteilt worden ist (im Anschluß an den Beschluß des BVerwG vom 28. Februar 1990 - 4 B 32/90 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 97).
- OVG Thüringen, 02.02.1995 - 1 EO 411/94
Fehlendes Abwehrrecht; Grundtsückseigentümer; Grundstücksnutzer; Baugenehmigung
Ebensowenig kann es öffentlichrechtliche Schutzansprüche zwischen Wohnungseigentümern derselben Anlage geben (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 20.8.1992 - 4 B 92.92 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 110 m. w N.; OVG Berlin, Beschluß vom 30.12.1993 2 ) - 2 S 22/93 -, NJW 94, 2717).Diesem Personenkreis fehlt.