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   OVG Berlin, 30.12.1993 - 2 S 22.93   

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https://dejure.org/1993,7872
OVG Berlin, 30.12.1993 - 2 S 22.93 (https://dejure.org/1993,7872)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30.12.1993 - 2 S 22.93 (https://dejure.org/1993,7872)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30. Dezember 1993 - 2 S 22.93 (https://dejure.org/1993,7872)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis; Nachbarklage; Baugenehmigung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Einwedungsverzicht; Teilungsgenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2717
  • NVwZ 1994, 1228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90

    Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum -

    Auszug aus OVG Berlin, 30.12.1993 - 2 S 22.93
    Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung, mit der die Errichtung eines Gebäudes auf einer im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstücksfläche gestattet wird, fehlt dem einzelnen Wohnungseigentümer die Klagebefugnis auch dann, wenn die Genehmigung einem anderen Wohnungseigentümer oder einem der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht angehörenden Dritten erteilt worden ist (im Anschluß an den Beschluß des BVerwG vom 28. Februar 1990 - 4 B 32/90 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 97).
  • OVG Thüringen, 02.02.1995 - 1 EO 411/94

    Fehlendes Abwehrrecht; Grundtsückseigentümer; Grundstücksnutzer; Baugenehmigung

    Ebensowenig kann es öffentlichrechtliche Schutzansprüche zwischen Wohnungseigentümern derselben Anlage geben (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 20.8.1992 - 4 B 92.92 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 110 m. w N.; OVG Berlin, Beschluß vom 30.12.1993 2 ) - 2 S 22/93 -, NJW 94, 2717).Diesem Personenkreis fehlt.
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